M&M Bauelemente GmbH
Am Hambacher Weg 1
37235 Hess.-Lichtenau
Kontakt
Telefon: 05602/91 943 20
Telefax: 05602/91 943 60
E-Mail: info@mundm-bauelemente.de
Umsatzsteuer-ID
DE 1600 40 120
Steuernummer/Geschäftszeichen
[26 239 00400 Finanzamt Kassel II - Hofgeismar
Aufsichtsbehörde
Eintragung im Handelsregister B
des Amtsgerichts Eschwege
Nummer der Firma: HRB 3100
Gegenstand des Unternehmens:
Planung, herstellung sowie Vertrieb und Montage von Bauelementen jeglicher Art
Rechtsform:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftervertrag vom 07.09.1093
Zuletzt geändert durch Beschluss vom 18.03.2016
Geschäftsführer:
Einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen:
Thomas Adam, Wehretal, *20.08.1066
Geschäftsbedingungen
1) Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung der sämtlichen, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
2) Der Käufer kann an den Waren durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Er verarbeitet für den Verkäufer. Auch die verarbeiteten Waren dienen zur Sicherung des Vorbehaltsverkäufers.
3) Bei Verarbeitung mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren durch den Käufer wird der Verkäufer Miteigentümer an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes seiner Waren zu den fremden verarbeiteten.
4) Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Abnehmern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.
5) Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden an den Verkäufer abgetreten. Wenn die Vorbehaltswaren vom Käufer zusammen mit fremden, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verkauft werden, gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltswaren als abgetreten.
Wenn die Vorbehaltswaren dem Verkäufer nur anteilig gehören, so bemißt sich der ihm abgetretene Teil aus der ihrem Verkauf entstehenden Forderungen nach seinem Eigentumsanteil.
6) Der Käufer ist ermächtigt, die Forderungen aus dem Weiterverkauf einzuziehen.
Auf Verlangen des Verkäufers hat er ihm die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen.
Der Verkäufer kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen.
7) Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers ist in der Weise bedingt, daß mit der vollen Bezahlung seiner Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an den Vorbehaltswaren auf den Käufer übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.
8) Der Verkäufer muß die ihm zustehenden Sicherungen insoweit nach seiner Wahl freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 25 % übersteigt.
Garantiebedingungen:
Die Sachmängelhaftungsfrist für die von uns oder unseren Subunternehmern gelieferten Produkte oder erbrachten Leistungen beträgt 24 Monate. Diese Frist beginnt bei der Lieferung von Sachen mit dem Lieferdatum, bei Werk- oder Bauleistungen ab dem Datum der Abnahme.
Unterliegen Automatik-Anlagen und Sicherheitstechnik-Produkte nicht einer regelmäßigen jährlichen Wartung durch uns oder einen Wartungsbefugten im Rahmen eines innerhalb von 3 Monaten ab Inbetriebnahme mit uns abzuschließenden Wartungsvertrages, so reduziert sich bei Automatik-Anlagen und Sicherheitstechnik-Produkten die Sachmängelhaftungsdauer auf 12 Monate ab Inbetriebnahme. Bei Fluchtwegtüren ist eine jährliche 2-malige Wartung empfohlen. Bei Reparaturen ist die Sachmängelhaftung grundsätzlich auf 12 Monate begrenzt